Gegenanzeigen
Was spricht gegen eine Anwendung?- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Bestehende oder Verdacht auf bösartige Tumore der Brust
- Bösartiger Tumor (estrogenabhängig)
- Verdacht auf bösartigen Tumor (estrogenabhängig)
- Bösartiger Tumor der Gebärmutterschleimhaut
- Ungeklärte vaginale Blutungen
- Unbehandeltes gesteigertes Wachstum der Gebärmutterschleimhaut
- Venöse thromboembolische Erkrankungen
- Gefäßverschluss durch Blutpfropf (Venenthrombose)
- Gefäßverschluss in der Lunge durch Blutgerinnsel (Lungenembolie)
- Erhöhte Neigung zur Thrombose infolge veränderter Eigenschaften von Blutzellen, Blutplasma, Blutströmung und Gefäßwänden
- Gefäßverschluss durch Blutpfropf (arterielle Thromboembolie)
- Anfallsartige Schmerzen in der Herzgegend#Angina pectoris
- Herzinfarkt
- Schwere akute und chronische Lebererkrankungen
- Erbliche oder erworbene Stoffwechselstörung (Porphyrie)
Welche Altersgruppe ist zu beachten?- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.
- Ältere Patienten ab 65 Jahren: Das Arzneimittel ist mit besonderer Vorsicht anzuwenden.
Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?- Schwangerschaft: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.
- Stillzeit: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.
Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.